PraxismarketingPraxismarketing: Was ist erlaubt? Tipps für Plastische Chirurgen

Die Plastische und Ästhetische Chirurgie stellt eine Branche mit besonders hohem Wettbewerb dar. Für Sie als Plastischer Chirurg bzw. Plastische Chirurgin ist die richtige Marketingstrategie daher besonders wichtig, um möglichst viele Patientinnen und Patienten zu erreichen. Doch für seine Praxis zu werben, ist aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht ganz einfach. KLINIKA möchte Ihnen im Folgenden wichtige Tipps geben, wie trotz dieser Hürde optimales Praxismarketing gelingt, damit Sie neue Patienten gewinnen können.

In der heutigen Zeit ist es wichtig, als Mediziner im Internet leicht zu finden zu sein und dort einen Einblick in die Behandlungen zu bieten. Dies gelingt zum einen über eine Homepage, welche für Suchmaschinen optimiert ist und zum anderen über eine Präsenz in den sozialen Medien. Doch geht es um das Praxismarketing, ist nicht alles erlaubt, denn: Ärzte dürfen nicht werben!

Erfolgreiches Praxismarketing: Dürfen Ärzte Werbung machen?

Praxismarketing für Ärzte kann zur Herausforderung werden. Doch trotz der Einschränkungen, die Sie als Arzt bzw. Ärztin in Sachen Werbung haben, sollten Sie das Internet für sich nutzen. Mehr noch: Sie müssen es tun. Allerdings ist hier Zurückhaltung gefordert. Präsenz zeigen? Unbedingt. Anpreisende Werbung als Arzt ist jedoch nicht erlaubt. Hier ist eine professionelle Online-Kommunikation gefragt. Informationen sind gemäß § 27 Abs. 1 der Berufsordnung der deutschen Ärzte ausdrücklich erlaubt und darüber hinaus sehr wichtig für potenzielle Patienten. Doch wo liegt die Grenze zwischen Information und Werbung?

Ohne Informationen können Patienten bei der Suche nach einem Arzt und nach einer geeigneten Behandlung keine fundierte Entscheidung treffen. Vergleichende oder anpreisende Werbung ist allerdings untersagt und mit dem Heilmittelwerbegesetz nicht vereinbar.

Ihre Checkliste: Do’s and Don’ts im Praxismarketing

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihnen, Ihrer Arbeit sowie Ihrer Praxis bzw. Klinik zu tätigen. Mit einer ehrlichen, offenen und transparenten Kommunikation, bei der das gesundheitliche Wohl Ihrer Patienten im Fokus steht und einer für Ihre Patienten verständlichen Sprache können Sie nichts falsch machen. Erlaubt sind:

• sachgerechte Aussagen
• verständlich aufbereitete und berufsbezogene Informationen
• Aussagen, die sich auf die erwartbare Wirkungsweise und erwartbare Erfolge beziehen
• Werbung mit eigenen Qualifikationen, Weiterbildungen und Zertifikaten

Was ist nicht erlaubt?

Hier gilt: Verzichten Sie auf irreführende, vergleichende und anpreisende Werbung. Superlativen und übertriebene Formulierungen sollten Sie unterlassen. Nicht erlaubt:

• Vergleiche mit anderen Therapiemethoden oder Kollegen
• Aussagen wie „Wir sind die Nummer 1 im Bereich der Plastischen Chirurgie“
• räumliche Vergleiche, beispielsweise: „Die Nummer 1 in Düsseldorf“
• nicht wahrheitsgemäße und nicht sachgerechte Aussagen
• Verschweigung von wichtigen Sachverhalten
• Formulierungen, welche falsche Schlüsse zulassen könnten
• Heilversprechen, die den Eindruck einer belegt wirkungsvollen Behandlung hinterlassen
• unwahre Angaben zu Qualifikationen, Weiterbildungen oder Erfolgen
• nicht eindeutig formulierte Informationen
• Aussagen, die zu einer falschen Selbstdiagnose führen könnten

Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes: Welche Bilder und Videos sind erlaubt?

Bilder und Videos sind nahezu Pflicht auf der Homepage, denn Patientinnen und Patienten möchten sich schon vor dem ersten Besuch in Ihrer Praxis oder Ihrer Klinik darüber informieren, wie es bei Ihnen aussieht. Auch eine entsprechende Präsentation der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie des Teams machen sich gut. In jedem Fall gilt: Der erste Eindruck zählt. Achten Sie auf professionelle und ästhetische Aufnahmen.

Vorsicht mit Vorher-Nachher-Bildern

Vorher-Nachher-Bilder sind bei potenziellen Patientinnen und Patienten beliebt, da diese sich dadurch am ehesten ein Bild von der Wirksamkeit einer Behandlung machen können. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht. In Deutschland gibt es strenge Regelungen bezüglich der Verwendung bzw. Online-Präsentation von Vorher-Nachher-Bildern. Im Sommer 2022 folgte eine Überarbeitung der entsprechenden Absätze im Heilmittelwerbegesetz.

Dort heißt es, dass Vorher-Nachher-Bilder von nicht-invasiven Behandlungen (z.B. eine Ultraschallbehandlung bei Cellulite) erlaubt sind, sofern sie „weder missbräuchlich, abstoßend oder irreführend“ sind. Da eine solche Definition am Ende jedoch dem jeweiligen Gericht obliegt, wird grundsätzlich empfohlen, Vorher-Nachher-Bilder nicht online zu stellen.

Was in jedem Fall gilt: Ein bildliches Bewerben von plastisch-chirurgischen Eingriffen, also Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit, ist untersagt.

Wenn jedoch Ihre Patienten auf deren eigenen Kanälen im Netz oder auf deren eigener Homepage Bilder veröffentlichen, die sie vor und nach der Behandlung in vergleichender Darstellung zeigen, ist das für Ihre Klinik oder Praxis kein Problem. Im Gegenteil: Zufriedene Patienten, die sich über Ihre Arbeit und das Ergebnis freuen und dies mit anderen – etwa auf Facebook oder Instagram – teilen möchten und dabei auf Sie verweisen, sind wertvolle (und erlaubte) Werbung für Sie.

Ihre Marketing-Agentur für Ärzte: Kontaktieren Sie uns

Im Marketing für Arztpraxen mit allen Anforderungen in Ihrer Branche kennen wir uns aus. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, die richtige Strategie zu entwickeln und umzusetzen, ohne gegen das Heilmittelwerbegesetz zu verstoßen. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.



KLINIKA kennt die Gegebenheiten Ihrer Branche und steht Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn es darum geht, mit gezieltem Praxismarketing Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und Ihren Erfolg zu steigern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und legen Sie gemeinsam mit uns eine Strategie fest. Sie können uns gerne für ein Beratungsgespräch kontaktieren.


Branimir Witt
Ansprechpartner
Branimir Witt Gründer KLINIKA

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